Bericht aus Thüringen von 2007

Vogelgrippewahnsinn in Aktion.

Damit ein bisher noch nicht von derartigem Wahnsinn Betroffener einen Einblick in das mögliche Geschehen bekommen kann, gebe ich hier den Bericht vom Vogelmassaker in Thüringen wieder:

 

aus Leben mit Zukunft 5/2007

Inhaber: Dr. Stefan Lanka, Ludwig-Pfau-Straße 1 B, 70176 Stuttgart Herausgeber: klein-klein-verlag

Ausbruch der Vogelgrippe durch Bürgerinitiative verhindert ?

 

 Seit Jahren sind WHO-Pläne bekannt, ausgehend von einer Übertragung der Vogelgrippe“ auf den Menschen, eine weltweite Grippepandemie auszurufen. In diese Richtung erfolgt auch die Medienarbeit. Kürzlich war die Geflügelkeulung in Tschechien. Der Bevölkerung wurde Tamiflu verabreicht, von dem bekannt ist, dass es genau die Symptome verursacht, die als Influenza bzw. Grippe (auf den Menschen übergesprungene Vogelgrippe) gedeutet werden können.

 

Vom 6. bis zum 9.7.2007 fand in Thüringen eine Geflügelkeulung statt, der etwa 1300 ausschließlich privat gehaltene Tiere, teils seltener Geflügelrassen, zum Opfer fielen. Dies geschah in regelrechten Überfällen auf 8 kleine Dörfer, teils mitten in der Nacht, ohne Vorwarnung oder auch nur Vorlage einer Verordnung (!). Halter und Züchter wurden teilweise aus den Betten geholt. War niemand zu Hause, wurde sogar eingebrochen um die Tiere zu töten. Alle betroffenen Bürger und Anwohner waren schockiert.

Der Vorgang ereignete sich nur wenige Kilometer von mir entfernt, so dass ich mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen konnte und umgehend bis in viele Einzelheiten informiert war. Ablauf und Begleitumstände waren teilweise mehr als mysteriös.

Ein Newsletter (Nr. 21) zu diesem Thema ist am 28.07.2007 erschienen.

Ausgangspunkt des Geschehens war Wickersdorf, wo eine anthroposophisch orientierte Lebensgemeinschaft mit behinderten Menschen aus therapeutischen Gründen Tiere angeschafft hatte, 5 Gänse und 5 Enten.

Am 2. Juli, 3 Wochen nach deren Kauf, verstarb eines der Tiere und wurde von der Einrichtung pflichtbewusst in ein Labor gegeben. Nachdem entsprechend einer Information von „ProVieh“ das Labor in Bad Langensalza zunächst keine H5N1-Diagnose gestellt hatte, wurde das Tier am 05.07.2007 an das Friedrich-Löffler-Institut weitergeschickt, darüber wurde das hiesige Landratsamt (Saalfeld-Rudolstadt) informiert.

Das begründete beim Veterinäramt einen „Tierseuchenverdacht, dass die klassische Geflügelpest ausgebrochen sein kann“, so wörtlich Amtstierarzt Stephan Zschimmer.

Wegen des mir bereits bekannten Umstandes, dass die für derartige Übergriffe geforderte Rechtfertigungsgrundlage in Form einesempirisch-wissenschaftlichen Virennachweises nicht vorhanden ist, erstattete ich nach einigen Erkundigungen bei direkt Betroffenen am 13.07.2007 Anzeige bei der örtlichen Polizei in Rudolstadt (Aktenzeichen TH1609-007744-07/5) und informierte darüber auch die örtliche Presse. Nach Zeitungsartikeln, die durchblicken ließen, dass die Züchter zwar wegen des unersetzlichen Schadens grollen, die Staatsmacht aber formell wohl im Recht sei, setzte ich mich mit dem zuständigen Redakteur der Ostthüringer Zeitung (OTZ) in Verbindung und sprach ihn auf die strittige Nachweislage bezüglich des behaupteten Virus hin an. Meine Anzeige hatte ich ihm bereits zugestellt. Er veröffentlichte diese Anzeige am 25.07.2007 in wesentlichen Zügen. Nach meinen bisherigen Erfahrungen ist das in Sachen Presse geradezu eine Sensation. Dafür sei ihm an dieser Stelle gedankt.


   

 

Bedeutendstes Ergebnis der Geflügelkeulung war jedoch die spontane Bildung einer Bürgerinitiative „BI-Vogelgrippe“, die die Zeugenaussagen sammelte, sich umfassend über die Hintergründe und Zusammenhänge informierte, die Verantwortlichen öffentlich massiv für ihr Vorgehen anprangerte und eine Versammlung vor Ort anberaumte, zu der diese Rede und Antwort stehen sollten.

In fast nicht zu überbietender Arroganz verwahrte sich die „Staatsmacht“ öffentlich dagegen, vom Volk zu einem aus dem Volk festgesetzten Termin zu erscheinen (OTZ: „Landratsamt reagiert gereizt auf Vogelgrippe-BI“). Statt dessen organisierte das Landratsamt seinerseits einen Termin am 26.07.2007 in Kleingeschwenda, um der BI den Wind aus den Segeln zu nehmen und die Aktion im Nachhinein zu rechtfertigen.

Doch diese Versammlung nahm einen anderen Verlauf als vorgesehen ...

Sie begann als Informationsveranstaltung des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt zur Erläuterung der umstrittenen Maßnahmen. Anfangs wurde noch unter zunehmend geäußertem Unmut die Disziplin gewahrt, der Amtstierarzt Stephan Zschimmer, der es nicht einmal nötig hatte, zum besseren Verständnis in den hinteren Reihen aufzustehen, las trotz immer wieder geäußerter Proteste an dieser Vorgehensweise die offizielle Version der Vorgänge vom Blatt und dramatisierte die angeblich vorhandene Gefahr, unterbrochen von Gelächter und Zwischenrufen.

Der massive Übergriff der Behörden in die Persönlichkeits- und Eigentumsrechte von Bürgern wurde mit einer extremen Ansteckungsgefahr zu rechtfertigen versucht, wobei von einer Inkubationszeit von Stunden bis wenigen Tagen, abenteuerlichen Übertragungswegen und unberechenbarem Seuchengeschehen unter Wildvögeln gesprochen wurde und man einer Infektion angeblich waldbrandartig hinterhergelaufen wäre (zur Erinnerung: die Gans hatte 9 völlig gesund gebliebene Mitbewohner im Stall).

Nach etwa einer halben Stunde platzte den anwesenden Züchtern und Haltern jedoch endgültig der Kragen und man entzog dem Amtstierarzt kurzerhand das Wort, man sei nicht gekommen, um sich ein Referat anzuhören.

Der letzte Versuch, die Versammlungsleitung in der Hand zu behalten, mit der Androhung, man könne auch wieder gehen, wurde lautstark aus dem mit etwa 100 Personen vollbesetzten Saal abgepfiffen und es klang vernehmlich: „Dann müsst ihr erst mal an uns vorbei!“

Ab jetzt wurde die Veranstaltung als Verhör und Anklage durch die örtlichen Züchter und Halter sowie des Rassegeflügelzüchtervereins, von dem sogar Vorstandsmitglieder von weit außerhalb kurzfristig angereist waren, gegen die Verantwortlichen vor Ort weitergeführt.

Die vorher gemachten Ausführungen wurden richtiggestellt. Es wurde massive Kritik an Vorbereitung, Ablauf und Art und Weise der Maßnahme geäußert. Es wurden unbequeme Fragen gestellt und nachdrücklich auf deren Beantwortung bestanden.

Der Virennachweis wurde von den geschädigten Geflügelhaltern mehrfach angezweifelt.

Als ich zur Virusfrage Einzelheiten wissen wollte, versuchte mich eine Mitarbeiterin des Landratsamtes durch einen massiven Verbalangriff an weiteren Fragen zu hindern: Sie behauptete, dass ich damit die Bundesrepublik in Frage stelle (???) und sie verwies auf hochrangige amerikanische Wissenschaftler im Hinblick auf die Frage des Nachweises (dazu später mehr). Strafanzeige von Seiten des Bundesverbandes Deutscher Rassegeflügelzüchter wurde angekündigt, mehrere Rücktrittsforderungen wurden laut. Flugblätter zum Virus-Phantom lagen aus. Fernsehen und Presse waren anwesend, die OTZ schrieb dazu unter „Der soll stempeln gehen“ -Amtstierarzt Stephan Zschimmer steht drei Stunden im Kreuzfeuer der Geflügelhalter- einen ausführlichen Bericht.

Die folgenden Angaben sind während dieser Versammlung öffentlich gemacht worden:

Der Tierseuchenverdacht (am 5.7.) sah lediglich so aus, dass eine einzelne Gans aus einem Bestand von 10 Tieren gestorben war.

Alle anderen Tiere, mit der das betroffene Tier 3 Wochen lang im gleichen Stall lebte, blieben gesund. Allein aufgrund dieses Verdachtes wurden die nach amtstierarztlicher Untersuchung auch 3 Tage später klinisch völlig gesunden Tiere umgehend getötet, nicht etwa eingesperrt und beobachtet.

Weiterhin wurden -bis jetzt allein aufgrund des unbestätigten Verdachtes (!)- 4 Personen (davon mindestens 2 aus dem Behindertenheim) vorbeugend mit Tamiflu behandelt und auch die Restriktionsgebiete wurden bereits ausgewiesen.

Am 6. Juli kam dann die Information vom FLI, dass dieses „das hochpathogene aviäre Influenzavirus H5N1 Typ Asia nachgewiesen“ hätte.

Bereits am Mittag scheint das allerdings schon der Bundesrat in Berlin gewusst zu haben, denn da fand eine Tagung zu Im- oder Export von Geflügel statt, ein „Vogelgrippefall“ wurde nach Aussage eines Vorstandsmitglieds der Geflügelzüchter dringend gebraucht. Es wurde zugegeben, dass auch wirtschaftliche Erwägungen bei der Entscheidung eine Rolle spielten.

Das zur Durchführung der Keulung massiver „Druck von oben“ im Spiel war, wurde vom örtlichen Vorsitzenden des Geflügelzüchtervereins bestätigt, der bei der Krisensitzung des Tierseuchenkrisenstabes im Veterinäramt zugegen war. Er berichtete von mehreren Anrufen, die nachdrücklich und hörbar den sofortigen Beginn der Keulungsaktion verlangten.

Dass ihm als ortskundigem und erfahrenem Tierhalter dort das Wort verboten wurde, führte folgerichtig zu massiven Fehleinschätzungen bei der Planung und so folgte Panne auf Panne:

Völlige Fehleinschätzung des vorhandenen Bestandes, nicht eingewiesenes, zum Teil völlig geflügelunkundiges Hilfspersonal, andererseits Tötungshelfer, die zu Hause selbst Haustiere, sogar Geflügel halten (bei Seuchengefahr?), zu wenig und offensichtlich auch noch das falsche Tötungsmittel (T61, darf nur nach vorheriger Betäubung angewendet werden, worüber sich sogar tierärztliche Kollegen öffentlich über die Zeitung wegen Tierquälerei beschwerten), teils zu geringe Dosierung, falsches Spritzen der Tieropfer, deren Todeskampf nach mehreren Aussagen um die 3 Minuten gedauert hat, wobei diese noch lange nach Luft geschnappt und noch 3-4 mal den Kopf gehoben haben,

Tötung seltenen Geflügels von der Roten Liste der geschützten Haustierrassen wie Vorwerkhühner, und Tötung von verglast gehalteten Volierenvögeln von Lachtäubchen bis zu einem Papagei, massives Polizeiaufgebot, z.B.12-15 Mann zum „in Schach halten“ eines einzelnen, 76 Jahre alten Geflügelzüchters, andererseits keinerlei ärztliches Personal, falls einer der teilweise betagten Züchter oder Halter, deren Lebenswerk vor ihren Augen zerstört wurde, ärztliche Hilfe benötigt hätte, auf mehreren Höfen liegengebliebene Ampullen mit Resten des Tötungsgiftes, sowie an den Tötungsplätzen zurückgelassene Blutlachen, die noch nach Tagen zu sehen waren.

Alles in allem – gäbe es hier wirklich eine übertragbare Krankheit, wäre sie durch die durchgeführten Maßnahmen erst richtig verbreitet worden, so die öffentliche Einschätzung von Seiten direkt Betroffener, von denen nicht ein einziger zu Beginn oder gar vorab eine Tötungsanordnung bekommen hatte. Erst als alles vorbei war, wurde die amtliche Anordnung dann per Postwurfsendung nachgereicht!

Bei Tierhaltern, die nicht zu Hause waren, brach man ein um die Tiere zu töten.

Das Aufgebot bestand aus Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr, der Polizei inclusive zusätzlicher Einsatzgruppen aus umliegenden Städten, dem Technischen Hilfswerk und 8 Tierärzten. Der Krisenstab feierte (nach Aussagen von Augenzeugen!) in Hoheneiche, die zuständige und mitverantwortliche Landrätin, Frau Phillipp vergnügte sich derweil in Rudolstadt auf dem Tanz- und Folkfest.

Insgesamt eine einerseits ohnehin nicht wirklich ernst genommene, andererseits aber völlig überzogene Maßnahme, denn das offiziell vorgeschobene Tierseuchengesetz (Hausgeflügel- Geflügelpestschutzverordnung §11) sieht erst einmal das Einsperren des Geflügels, Beobachtung und Untersuchung der betroffenen Geflügelbestände vor.

Das Gesetz bestimmt die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen für besonders wertvolle Tiere. Das Gesetz bestimmt, dass das Töten das allerletzte Mittel und im Übrigen nur eine Kann-Bestimmung ist!

Es wurde wiederholt behauptet, dass man keine andere Wahl gehabt hätte, womit sich wiederum die Frage stellt, worin der Zwang bestand? Das Gesetz bestimmt den Zwang zum Töten nicht!

Auch die Begründung, dass eine vorherige Untersuchung zu teuer gewesen wäre, greift nicht, denn teilweise boten Züchter sogar die persönliche Kostenübernahme an, damit die Tiere nicht unnötig getötet werden.

Es wurde jedoch gleich zur härtesten Kann-Möglichkeit des Seuchengesetzes gegriffen.

Alle Tiere wurden getötet. Es wurden aber nicht einmal die simpelsten Vorsorgemaßnahmen gegen eine theoretische Ausbreitung ergriffen. Das Lieferfahrzeug des Betriebes (die Wickersdorfer Behindertengemeinschaft also der „Seuchenherd“ betreibt mehrere Handwerksbetriebe, u.a. eine Bäckerei) konnte unmittelbar nach dem angeblichen Seuchenausbruch ohne Desinfektionsmatten oder vergleichbare Maßnahmen in die ca. 15 km entfernte Stadt fahren und zum internationalen (!) Tanz- und Folkfest das Gebäck ausliefern.

Vom Beginn der Aktion an hatten die acht betroffenen Dörfer zwei Tage lang keine funktionierende Telekommunikation mehr. Keiner konnte mehr anrufen oder angerufen werden. Die Entstörstelle der Telekom meinte, das könne nicht sein.

Besonders Betroffene hatten eine ganze Woche kein funktionierendes Telefon. Der Vorsitzende des Geflügelzüchtervereins zwei ganze Wochen lang nicht.

Der anwesende Amtstierarzt, Herr Zschimmer, stand mit dem Rücken zur Wand, die mindestens ebenso verantwortliche Landrätin, Frau Phillipp war gar nicht erst erschienen, die Quittung zur nächsten Wahl wurde ihr öffentlich angekündigt.

Soweit zur Versammlung.

Aber es gibt noch Weiteres, was bemerkenswert ist:

Eine zu meinem Grundstück führende, ausgesprochen schwer erreichbare Telefonleitung wurde gänzlich gekappt, ein größeres Stück Leitung herausgeschnitten.

Unmittelbar nach der Aktion wurde zufällig (?) die einzige Verbindungsstraße nach Schmiedefeld wegen Baumaßnahmen gesperrt. Auch in die andere Richtung setzten plötzlich Baumaßnahmen mit Straßensperrung in Saalfeld ein. Weitere Baustellen mit halbseitiger Sperrung sprossen rundum aus dem Boden. Nach Bad-Blankenburg, Sitzendorf, Richtung Mellenbach, und von Blakenburg nach Watzdorf, man kam kaum noch durch. Die Dörfer wären ohne weiteres von der Außenwelt abzuschneiden gewesen.

Der Verdacht auf mögliche Absichten im Hinblick auf Quarantäne wurde geäußert, bestätigte sich aber zum Glück nicht.

Im Nachhinein kann man dennoch davon ausgehen, dass hier vermutlich eine größere Aktion geplant war, denn Tamiflu für ganz Wickersdorf war bereits eingelagert.

Verständlicherweise will die Kontaktperson für diese Information keinesfalls benannt werden.*

Die Behinderten machten kurze Zeit nach dieser Aktion und obwohl einige von ihnen Tamiflu bekamen, Urlaub in Polen. Schon vorher war tagelang niemand dort zu erreichen. Erst durch persönliches Aufsuchen der Einrichtung konnte jemand den Verantwortlichen dort Informationsmaterial bringen.

Der zunehmenden Informationsdichte ist es möglicherweise zu verdanken, dass die eingesetzte Verabreichung von Tamiflu nach beginnender Erkrankung der Betroffenen (Übelkeit, Schwindelgefühle, usw., sog. Nebenwirkungen) umgehend wieder abgebrochen wurde. Auch hier will die Quelle keinesfalls benannt werden.*

Im Zuge der Recherchen wurde auch, wie bei der Versammlung unfreiwillig angeregt, ein hochrangiger amerikanischer Wissenschaftler kontaktiert: Dr. Kary Mullis, der für die Erfindung der PCR-Methode den Nobelpreis für Chemie 1993 bekam, denn die PCR-Methode wurde von Amtstierarzt Zschimmer als Nachweismethode für das „Vogelgrippevirus“ H5N1 benannt.

Dr. Kary Mullis wurden die hiesigen Geschehnisse geschildert und er wurde um eine Stellungnahme gebeten, bezüglich der Verwendbarkeit der von ihm entwickelten Methode zum Nachweis eines Virus.

Dr. Kary Mullis teilte den Betroffenen sein Bedauern über diese in zivilisierten Ländern absolut unübliche Maßnahme einer Massentötung ohne vorherigen Positivbefund mit. Diese beträfen gewöhnlich auch ohne weiteres austauschbare Bestände.

Was hier passierte, verglich er mit Gestapo Methoden, von denen er angenommen hatte, dass diese in Deutschland verschwunden wären. Danke für den Vergleich, wir hätten es nicht gewagt.

Zur PCR-Methode schreibt er:

You stated that PCR cannot be used to prove the existence of a virus, and that is correct. (Sie gaben an, dass PCR nicht verwendet werden kann, um die Existenz eines Virus zu beweisen, und das ist korrekt.)

Er geht definitiv davon aus, dass ein Nachweis vorhanden sein muss um seine Methode anzuwenden.

In fact, I claim, that once the appropriate background experiments have been done, PCR is an excellent way to diagnose many conditions including infectious diseases.

(Tatsächlich behaupte ich, dass, sobald die passenden Hintergrundexperimente erfolgt sind, PCR ein ausgezeichneter Weg ist, viele Bedingungen einschließlich ansteckende Krankheiten zu diagnostizieren.)

Diese Hintergrundexperimente liegen jedoch bis jetzt nicht vor, jeder kann sich angesprochen fühlen, den empirisch-wissenschaftlichen Beweis eines H5N1-Virus selbst bei den zuständigen Stellen anzufordern,

ein Konsens reicht nicht.

Bis zum Tag der Erstellung dieses Artikels wurde von offizieller Stelle kein Wort des Bedauerns oder gar eine Entschuldigung vernommen, die Tierärztekammer nimmt den Amtstierarzt in Schutz.

Die angekündigte Nachkontrolle im Kontrollgebiet wurde trotz mehrfacher Hinweise auf die fehlende Rechtfertigungsgrundlage ungerührt durchgeführt (ohne Positivbefund). Trotzdem muss alles übrige Geflügel weiträumig nach wie vor im Stall bleiben. Einige Halter haben im Interesse der leidenden Tiere bereits aufgegeben.

Die beiden verantwortlichen Amtstierärzte Herr Zschimmer und Frau Schmoock wurden aufgefordert, den Virusnachweis von Amts wegen zu überprüfen, entsprechendes Informationsmaterial wurde ihnen übergeben, dies wurde dokumentiert.

Massive Proteste von Seiten der Betroffenen und weiterer Bürger, mehrere offizielle Nachfragen nach der Rechtfertigungsgrundlage des empirisch-wissenschaftlichen Virennachweises, Aufrufe und Informationsblätter und eine Unterschriftensammlung durch die BI, die von wachsendem Interesse und Verantwortungsbewußtsein der Bürger Zeugnis ablegen, machten deutlich, dass nicht alles widerstandslos geschluckt wird, was „von oben“ angeordnet wird.

Am 16.08.2007 fand in Erfurt eine Demonstration der Geflügelzüchter mit ca. 500 Teilnehmern gegen die sinnlose Tötung der Tiere statt.

* Personen sind der Autorin bekannt.

Frau Oeser (in Zusammenarbeit m. d. Bürgerinitiative Vogelgrippe)

Kontakt für Interessierte an einem Erfahrungsaustausch:

Hans Skodowski, Volkmannsdorf, 036736-30082

Vera Schmidt, Volkmannsdorf, 036736-30006

Eva-Maria Oeser, bei Saalfeld, 03671-460687

 

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zur Ergänzung:

(von Karl Krafeld) Das Friedrich–Löffler-Institut, Greifswald / Insel Riems, gesteht ein, dass das Vogelgrippe- Virus (H5N1) nicht direkt, sondern nur indirekt nachgewiesen worden ist.

Nachdem insbesondere in Baden-Württemberg, durch Bürgerinnen, an die zuständigen staatlichen Stellen die Frage nach den empirischwissenschaftlichen Beweisen der als  Krankheitserreger behaupteten Viren gestellt worden war, gestanden Prof. Kimmig und Dr. Pfaff vom Landesgesundheitsamt, auf einer Veranstaltung am 9.7.2002 in Sulzbach bei Murrhardt ein, dass kein als Krankheitserreger behauptetes Virus jemals direkt nachgewiesen worden ist. Sie behaupteten, die Viren wären indirekt nachgewiesen worden.

Am 22.11.1996 gestand die Leiterin des Gesundheitsamtes Dortmund, Frau Dr. Düsterhaus, ein, dass das behauptete AIDS-Virus HIV niemals direkt, sondern nur indirekt nachgewiesen worden ist.

Mit Datum vom 16.3.2006 gestand das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Dr. Dr. Rinder) ein, dass es keine Behörde benennen kann, die für eine Beweis- Führung zuständig ist, die für oder gegen die Existenz von Viren spricht.

Nur wer informiert ist, kann unerschrocken reagieren!