12.1.2019
Strafanzeige wegen Seuchenbetruges bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart
Vollständiger Wortlaut zum Runterladen:
hier das Schreiben von Frau Sonja Walter:
Subject: Freiburg: Rücktrittsaufforderung an Rektor Hans-Jochen Schiewer
Sonja Walter
August-Ganther-Str. 12
79117 Freiburg
Sehr geehrter Herr Dr. Münzer,
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Unterzeichnerin zählt zu einem losen Verband von Patienten der Universitätsklinik Freiburg, bzw. deren Hinterbliebenen und anderen interessierten Bürgern, die eine Änderung der unsäglichen Verhältnisse im Bereich der Universitätsklinik Freiburg anstreben.
Im Fall der Unterzeichnerin wurden ohne rechtswirksame Risikoaufklärung medizinische Versuche vorgenommen. Nach Scheitern der medizinischen Neulandmethode wurde darüberhinaus die Nachbehandlung abgebrochen, nachdem die Unterzeichnerin eine Forderung nach einem rückwirkenden Haftungsausschluss zurückgewiesen hatte. Der Abbruch der Behandlung war dazu dienlich, der Unterzeichnerin Schmerzen und Gesundheitsschäden zuzufügen, um die Unterzeichnerin zu der begehrten Unterschrift, bzw. zu einer damit einhergehenden rechtswidrigen Vermögensverschiebung zugunsten der Universitätsklinik Freiburg zu veranlassen, bzw. um sich an der Unterzeichnerin zu rächen, weil diese sich nicht erpressen liess. Die Täter wussten, dass die Unterzeichnerin aufgrund von individuellen Erkrankungen auf die Behandlung an der Universitätsklinik angewiesen ist. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen unter Abs. 2 in Anhang 3 Bezug genommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich geweigert Ermittlungen gegen die elitären Täter aufzunehmen, obwohl bereits die schriftliche Forderung nach einem rückwirkenden Haftungsausschluss sowie die gleichzeitige Androhung des Behandlungsabbruch ein evidentes Indiz für eine Straftat darstellen und die Behandlung tatsächlich abgebrochen wurde, mit schwewiegenden gesundheitlichen Folgen für die Unterzeichnerin. Ein Verfahren wegen Behandlungspflicht und Regressforderungen ist bereits seit 2005 am Landgericht Freiburg anhängig, ohne dass ein Termin erfolgte. Stattdessen hatte der zuständige Richter am Landgericht Freiburg Kuhn den Prozessbevollmächtigten der Unterzeichnerin angerufen und hatte verlangt, dass dieser einen Klagantrag zurücknehmen soll, der sich auf das rechtswidrige und gleichzeitig vertragswidrige Verhalten der Universitätsklinik Freiburg bezieht. Nachdem die Unterzeichnerin sich 2010 bei fortschreitenden Schmerzen und Gesundheitsschäden in einem offenen Schreiben an die Landesregierung gewendet hatte, wurde diese von der Freiburger Universitätsleitung mit Entmündigungsanträgen, Unterlassungsklagen und Strafanzeigen wegen angeblicher Beleidigung überzogen um die Unterzeichnerin mundtot zu machen, bzw. ins Gefängnis abzuschieben. Bisher blieben die virulenten Bemühungen von Herrn Schiewer fruchtlos. Auf die nahe liegende Idee die notwendige Weiterbehandlung der Unterzeichnerin sicherzustellen und die gebotenen disziplinarischen Schritte gegen die verantwortlichen Personen der Universitätsleitung aufzunehmen, kam der Rektor anscheinend nicht. Dieser verlässt sich anscheinend darauf, dass die Staatsanwaltschaft und die hiesigen Richter gegen Mediziner der Universitätsklinik Freiburg nicht vorgehen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen unter Anhang 3 Bezug genommen.
Eine Stellungnahme der Landesregierung zu der Dienstaufsichtsbeschwerde aus 2010, die nach erfolgtem Regierungswechsel 2011 erneut zugesandt wurde, liegt bis heute nicht vor. Zweifellos ist es für die illustren Täter der Universitätsklinik Freiburg und die Landesregierung am bequemsten, wenn die Opfer von medizinischen Versuchen versterben, wie dies in der Abteilung Mertelsmann der Fall war. Dann hat die Universitätsklinik Freiburg die Sponsorengelder der Pharmazie auf dem Konto und es gibt keine Strafanzeigen und keine Regressforderungen. Hierzu wird nachfolgend noch in Kürze vorgetragen. Und wenn die Patienten nicht unmittelbar nach den Versucehn versterben, dann hilft man nach, indem die Behandlung abgebrochen wird. Schönes neues Europa.
Nachdem die Landesregierung und die Justizbehörden die Opfer von Menschenversuchen zwecks Forschung und Profit ausgrenzen, bzw. mithilfe einer rechtsfehlerhaften Sachbearbeitung abdrängen, haben wir einen Email-Verteiler eingerichtet, der sich an die bundesweiten Landtagsabgeordneten, die Ministerien der Länder, an Universitäten, an Asten, Sozialverbände usw. richtet und der fortlaufend ausgeweitet wird, damit die deutsche Bevölkerung Kenntnis von den Freiburger Verhältnissen erhält. Denn gerade deshalb, weil der Präsident des Bundesverfassungsgericht Andreas Vosskuhle 2008 Rektor in Freiburg war und in Freiburg bis heute einen Lehrstuhl unterhält, sind die Freiburger Verhältnisse von öffentlichem Interesse. Die Antworten, die wir aus ganz Deutschland erhalten, lassen keinen Zweifel daran zu, dass unsere Publikationen mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen werden. Inzwischen umfasst unser Email-Verteiler zudem Universitäten in der Schweiz und in Österreich usw.
Wir begrüssen den Entzug des Elite-Titels der Universität Freiburg durch den Wissenschaftsrat sehr. Denn eine Elite, die kriminelle Mediziner protegiert und/oder mit finanziellen Zuwendungen belohnt, ist nach der freien persönlichen Meinung der Unterzeichnerin keine Elite, sondern brauner Abschaum, der zum Himmel stinkt.
Bereits 2006 hatte der damals amtierende Vorsitzende der Deutschen Forschungsgesellschaft Herr Prof. Winnacker verhindert, dass Freiburg einen Elite-Titel erhalten hatte. Herr Prof. Winnacker war zuvor Leiter der Untersuchungskommission im Fall Mertelsmann. Der Freiburger Krebsmediziner hatte an zahlreichen Patienten medizinische Expermente mit neuen Formen der Hochdosis-Chemotherapie vorgenommen. Zum Zeitpunkt der Untersuchungen durch die DFG waren die Patienten bereits verstorben. Die Prüfungen zeigten, dass in zahlreichen Krankenakten keine rechtswirksame schriftliche Aufklärung und keine Einwilligung der Patienten vorlagen, welche das Arzneimittelgesetz zwingend vorschreibt. Darüberhinaus wurden unter der Aufsicht von Mertelsmann zahlreiche wissenschaftliche Publikationen gefälscht.
In zahlreichen wissenschaftlichen Foren wurde beklagt, dass der Vorgang ohne strafrechtliche Konsequenzen für Mertelsmann blieb. In einem Interview im Deutschen Ärzteblatt hatte Herr Prof. Winnacker die Auffassung vertreten, dass sich die Verhältnisse in Freiburg nicht mit den Verhältnissen an anderen Universitätskliniken vergleichen lassen und hatte moniert, dass Mertelsmann von der Universitätsleitung – das war damals Wolfgang Jäger – vielmehr zum Direktor der Medizinischen Klinik befördert wurde, als die DFG bereits Untersuchungen aufgenommen hatte. Und seitdem haben sich die Verhältnisse für Patienten in Freiburg noch verschärft. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die ausführlichen Darlegungen unter Anhang 2 und Anhang 3 Bezug genommen. Im Schriftsatz vom 30.05.2012 befindet sich auf S. 2 ein Inhaltsverzeichnis. Die Links im Schriftsatz führen zu Presseberichten und können mit einem Doppelklick auf die Mouse abgerufen werden. Ggf. können diese mit der Mouse kopiert und in den Browser eingegeben werden.
Inzwischen hat sich gezeigt, dass die seit 2011 in Baden-Württemberg regierende grün-rote Landesregierung den von CDU und FDP zu verantwortenden unsäglichen Verhältnissen im Bereich der Universitätsklinik Freiburg sowie im Bereich der Justizbehörden nicht abhilft. Deshalb ist derzeit ein Bericht in Vorbereitung, in dem unter anderem auf die Insuffizienz der amtierenden Landesregierung sowie auf die personelle Besetzung des Kuratoriums der Freiburger IUCE und auch insoweit auf die Untätigkeit der Justizbehörden Bezug genommen wird. Bei der IUCE handelt es sich um eine private duale Hochschule, die im Jahr 2009 von Jäger gegründet wurde.
Anfang 2012 wurde bekannt, dass die Schulbetreiber gegenüber den Studierenden anlässlich der Aufnahme des Schulbetriebs im Jahr 2009 verschwiegen hatten, dass eine staatliche Anerkennung der Schule nicht vorliegt. Sogar dann, als der Wissenschaftsrat am 27.01.2012 eine nachträgliche Anerkennung wegen der fehlenden Qualitätsstandards abgelehnt hatte, hatten die Schulbetreiber auf der Abiturientenmesse am 10. und 11.02.2012 erneut für die Freiburger IUCE geworben, ohne allfällige Interessenten auf die fehlende staatliche Anerkennung hinzuweisen.
Darüberhinaus verhält es sich so, dass zahlreiche Studierende das Studium bereits deshalb abgebrochen haben, weil die Ausbildungsmodalitäten den Werbebroschüren in vielfacher Hinsicht nicht entsprechen und so mangelhaft sind, dass diese anscheinend keine ausreichende Basis für eine erfolgreiche berufliche Zukunft der Studierenden bieten konnten. Nachdem die Presse diesen Sachverhalt ebenso verschweigt wie die Tatsache, dass der Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon im Kuratorium der IUCE sitzt, werden wir den Vorgang in bewährter Weise per Email-Verteiler publizieren. Dem Wissenschaftsrat liegt ein Verzeichnis der Opfer der illustren Freiburger Schulbetreiber vor.
Unter Anhang 1 sende ich meine Rücktrittsaufforderung vom 20.06.2012 an den amtierenden Rektor Herrn Prof. Schiewer zur Kenntnisnahme. Die Gründe für die Rücktrittsaufforderung können dem Schreiben entnommen werden.
Mit freundlichen Grüssen
Sonja Walter
die dazugehörigen Anhänge:
Hiermit fordern wir unsere neuen Landesbeauftragten für Tierschutz auf, zu dem leidigen Seuchenthema Stellung zu nehmen.
Sie erhielten die Eidesstattliche Versicherung von Stefan Lanka, der in seiner Eigenschaft als Mikrobiologe erklärt, daß es keine krankmachenden Viren gibt.
Die uns bekannt gewordenen Einzelfälle wo staatlich angeordnete Tiertötungen stattgefunden haben sind jetzt unter dem Menüpunkt "Tiertötungen..." zu finden:+
Donau-Ries (2012)
Damit die Leser auch mal etwas zu lachen haben veröffentlichen wir folgenden Treppenwitz der Seuchenlügen-Geschichte:
(So die schriftliche Aussage eines unserer Mitglieder)
Na das ist doch mal was richtig handfestes - die BILD-Zeitung !!!
Wahrheit und Lüge einer behaupteten Blauzungenpublikation
1. Zeitungsartikel "Der Lügenbaron" und Liste der Kreistagsabgeordneten:
2. Amtsgericht Kronach - Bußgeldverfahren eingestellt
Beschluss des Amtsgerichts öffnen
3. Landratsamt Ansbach
Blauzungenzwangsimpfung ohne wissenschaftlichen Erregernachweis
Schreiben zu strafbaren Handlungen öffnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Schadensbericht Blauzungenimpfungen (Anhang) hier öffnen
Leider ist nur ein Literaturverweis vorhanden, kein wissenschaftlicher Erregernachweis!
Gesetze
Hinweis zur Rechtlage:
Das Völkerrecht sieht eine Bringschuld durch das Deutsche Volk vor. Wie
diese aussieht, ist durch Art. 25 GG geregelt. Dort wird für jeden Bewohner
des Bundesgebietes verbindlich vorgeschrieben, dass Völkerrecht aktiv
verteidigt werden muss.
Diese Pflicht, das Völkerrecht zu schützen, ist jedoch von den Beamten
zuerst zu erfüllen. Jeder Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ist nach
dem Radikalerlass darauf verpflichtet, die freiheitlich-demokratische
Grundordnung aktiv zu verteidigen. Deshalb sieht das Beamtenrecht auch keine
Verpflichtung gegenüber einem Vorgesetzten vor, wenn der geringste Zweifel
an der Rechtmäßigkeit des Auftrags besteht. Dies würde direkt diametral dem
Art. 25 GG widersprechen. Vielmehr sind alle Regelungen des BGB, des
Beamten- und Verwaltungsrechts auf die persönliche Verantwortung des Beamten
abgestellt.
Es ist also spätestens seit dem 30.11.2007 oberste Pflicht eines jeden
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die von den Besatzungsbehörden
auferlegten Verstöße gegen das Völkerrecht zu beseiti-gen. Das setzt in
aller Regel die Remonstration des Beamten in Gang bis hin zur Strafanzeige
wegen Strafvereitelung im Amt und die Anzeige vor dem Internationalen
Gerichtshof in Den Haag.
Verjährungs-, Verwirkungs- oder sonstige Hemmungsfristen gibt es
diesbezüglich nicht.
Zusätzlich gelten die §§ 823, 824, 826, 829, 830, 839 BGB (Privathaftung
auch bei Amtspflichtverletzung), also auch bei den Tatbestand der
Strafvereitelung im Amt.
Grundgesetz
Grundgesetz Art. 20 Abs. 4 erinnert:
„Gegen jeden der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, hat jeder Deutsche das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Völkermordkonvention
Infektionsschutzgesetz (IfsG):
Gesetz zur Neuordnung Seuchenrechtlicher Vorschriften
Wirksamkeitsnachweis § 2 Abs.9, Bedingungen für eine Schutzimpfung
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO):
Akteneinsicht und Abschriften
Gerichtsbescheid ohne mündliche Anhörung
Rechtsberatung
Justiziar und Vizepräsident des
Menschenrechtsbundes e.V. Wolf Schrammen